Martina Unger
Am Anger 22
D-86928 Hofstetten
Tel. +49 (0) 160 96 81 93 76

AGB

Allgemeine Geschäftbedingungen

  1. Angebote
    Schriftlich verfasste Angebote behalten für drei Monate ihre Gültigkeit. Es gilt das Verfassungsdatum des Angebots.

  2. Vertragsabschluss
    Die Bestellung durch den Auftraggeber über eine E-Mail, per Post oder ein Telefonat ist ein bindendes Angebot, dass Martina Unger in schriftlicher Form (Auftragsbestätigung) zusammenfasst und dem Auftraggeber zukommen lässt. Mit beidseitiger Unterzeichnung dieser Auftragsbestätigung kommt der Vertrag zwischen Martina Unger und dem Auftraggeber zustande.

  3. Die Seminargebühren
    Die Seminargebühren beinhalten die Vorbereitung, Durchführung der Maßnahme und persönliche Nachbetreuung, sowie ein Flipchartprotokoll. Schriftliche Teilnehmerunterlagen werden gesondert je nach Thema des Seminars nach Absprache mit dem Auftraggeber von Martina Unger zur Verfügung gestellt.

  4. Der Rechnungsbetrag
    Die Seminargebühren sowie anfallende Zusatzleistungen (Reisekosten und Spesen der Trainerin) sind nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Veranstaltungen werden einzeln, unmittelbar nach der Durchführung in Rechnung gestellt

  5. Seminarort
    Die Organisation und Kosten des Seminarraums, Übernachtung und Verpflegung  für die Teilnehmer und der Trainerin werden vom Auftraggeber übernommen.

  6. Reisespesen
    Für Pkw-Fahrten wird eine Kilometerpauschale in Höhe von 0,38 Euro/Kilometer zzgl. Mehrwertsteuer berechnet.  Bei Benützung öffentlicher Verkehrsmittel stellen wir Bahnfahrt 1. Klasse in Rechnung. Die Benutzung einer Flugverbindung erfordert eine gesonderte Absprache.

  7. Stornobedingungen
    Wird eine vertraglich vereinbarte Maßnahme vom Auftraggeber abgesagt, gelten folgende Stornobedingungen:
    Bei einer Stornierung bis zu 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 250,- verrechnet.
    Bei einer Stornierung zwischen 6 und 3 Wochen vor Beginn der Veranstaltung wird 50% des vereinbarten Gesamthonorars verrechnet.
    Bei noch kurzfristigeren Absagen wird 100% des Gesamthonorars verrechnet.